Wir besitzen eine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte nach § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Nutzen Sie unser Know How und unsere langjährige Erfahrung im Entsorgungsbereich:

  • Wir vermitteln Ihre Abfälle, Produktionsrückstände und Stoffströme.
  • Wir sind Ansprechpartner für Kommunen, gewerbliche und private Abfallerzeuger, für Transport-, Verwertungs- bzw. Beseitigungsunternehmen.
  • Wir arbeiten bundesweit ausschließlich mit zertifizierten und genehmigten Entsorgungsanlagen und Entsorgern zusammen. 

Sollten Sie an dieser Dienstleistung interessiert sein, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen und ein Gespräch zur Verfügung.